Migration und Asyl

Migration und Asyl

Wir bieten unseren Kunden die Beratung zum Empfang und zur Verlängerung der Visa, zur Bestimmung des Wohnsitzes der Ausländer in der Republik Moldau, zur Ausstellung der befristeten oder ständigen Aufenthaltsgenehmigungen an. Unser Team kann Sie vor dem Büro für Migration und Asyl bei der Einreichung der Anträge über die Gewährung / Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für die Ausländer in der Republik Moldau unterstützen und/oder vertreten. Wir vertreten unsere Kunden im Beschwerdeverfahren vor Gerichten zur Beanstandung der Beschlüsse des Büros für Migration und Asyl.

Wir bieten unsere Unterstützung bei der Beantragung der Anwendung der Regel 39 der Verordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Regel 39 wird hinsichtlich der Personen angewandt, die des internationalen Schutzes bedürfen. Sie berechtigt, die Verordnungen über die Entfernung vom Territorium der Republik Moldau aufzuheben. Diese Regel berechtigt den Gerichtshof, provisorische Maßnahmen festzulegen, die für beteiligte Parteien verbindlich sind und die bestimmt sind, Rechte und Interessen der Parteien zu konservieren und zu schützen.