Strafrecht und Geschäftsstrafrecht

Strafrecht und Geschäftsstrafrecht

Sehr oft laufen die Pläne bzw. Projekte eines Unternehmens die Gefahr, mit den geltenden strafrechtlichen Vorschriften in Widerspruch zu kommen. „Tanase & Partenerii” ist der Meinung, dass es klüger ist, solche Situationen vorzubeugen, deshalb bieten wir die Unterstützung den Handelsgesellschaften im Bereich des Geschäftsstrafrechts.

Dieselbe Einstellung haben wir auch gegenüber den natürlichen Personen, die unsere Kunden sind.

Wurde die Phase der Vorbeugung verpasst, werden die Rechtsanwälte von „Tanase & Partenerii” Sie durch die Gewährung der Beratung sowie durch die erforderliche Vertretung sowohl in der Phase der strafrechtlichen Ermittlung als auch ggf. bei der Verhandlung der Sache vor Gerichten in den Situationen begleiten, die in den meisten Fällen stressig und unangenehm sind.

Dabei soll der Kunde sicher sein, dass es die ganze Sorgfalt und der notwendige Professionalismus zur Verteidigung seiner Interessen angewandt werden.